Allgemeine Geschäftsbedingungen www.truckteile.de

 1. Geltung der AGB

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Friedrich Jordan GmbH & Co.KG (im Folgenden: „Jordan“ oder „Fa. Jordan“), denen Online-Bestellungen über das Internet unter der Homepage www.truckteile.de oder anderen Onlinediensten zugrundeliegen.

Abweichende Geschäfts- und/oder Zahlungsbedingungen des Bestellers sind nur gültig, wenn Jordan diese schriftlich anerkennt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

 (2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Jordan in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit mit Jordan in eine Geschäftsbeziehung treten.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch.

2. Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Produkte im Onlineshop stellt kein Angebot dar. Sie ist eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, bei Jordan Waren zu bestellen.

 (2) Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestellung kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Käufer zuvor durch Klicken auf den Button "AGB akzeptieren" diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in die Bestellung einbezogen hat. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit über den Internetbrowser des Käufers gelesen, ausgedruckt oder auf dessen lokalen Rechner abgespeichert werden. Diese AGB sind ebenso über die Internetadresse http://www.truckteile.de/TTShop/shop_content.php/coID/3/content/Unsere-AGB-s abrufbar.

(3) Jordan schickt Ihnen unverzüglich nach Absendung der Bestellung eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher Ihre Bestellung nochmals aufgeführt wird und die Sie über die Funktion "Drucken" ausdrucken können. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch Jordan dar. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung, die allerdings mit der Zugangsbestätigung verbunden werden kann.

3. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die jeweils im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise, die die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer sowie Verpackungskosten enthalten.

(2) Liefer-und Versandkosten fallen gemäß den jeweiligen Angaben an, wobei seitens Jordan die kostengünstigste Versandmöglichkeit gewählt wird, wenn nichts anderes vereinbart ist.

(3) Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen. Bei Zahlung per Nachnahme verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis bei Lieferung der Ware zu zahlen. Die Bezahlung per Nachnahme ist nur bei Versand innerhalb Deutschlands möglich. Bei Zahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Käufer, den Rechnungsbetrag unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware auszugleichen. Bei Zahlung per Bankeinzug erfolgt die Abbuchung innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung nach Versendung der Ware. Jordan behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.

(4) Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(5) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(6) Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

4. Aufrechnung

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5. Abtretung, Verpfändung

Die Abtretung oder Verpfändung von dem Käufer gegenüber Jordan zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ausgeschlossen, sofern ihr Jordan nicht schriftlich zustimmt. Zur Zustimmung ist Jordan nur verpflichtet, wenn der Käufer ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

6. Lieferung, Abnahme, Gefahrübergang

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Die Lieferung erfolgt durch Übersendung der Ware an die vom Käufer angegebene Adresse. Soweit Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, beträgt die Lieferfrist drei bis sieben Werktage nach Erhalt des Kaufpreises. Ansonsten beträgt die Lieferfrist drei bis sieben Werktage nach Versand der Annahmeerklärung.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist Jordan berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands geht auf den Käufer über, sobald Jordan den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt nicht, soweit der Käufer Verbraucher ist.

(5) Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(6) Fa. Jordan haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von Jordan zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ihr zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von Fa. Jordan zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist ihre Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(7) Jordan haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von Jordan zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7. Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB

Für Verbraucher im Sinne der Ziffer 1. (2) dieser Geschäftsbedingungen gilt Folgendes:

Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht

Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung im Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

 

 

 

 

Der Widerruf ist zu richten an:

  

Friedrich Jordan GmbH & Co.KG

Brinkstegge 37

46395 Bocholt

info@truckteile.de

Fax: 0049 (2822) 3394

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Artikel werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

8. Eigentumsvorbehalt

(1) Jordan behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Jordan berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch Jordan liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Jordan ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Soweit Jordan mit dem Kunden Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbart hat, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von Jordan akzeptierten Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs-und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Jordan unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Jordan Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Jordan die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde führt den Jordan entstandenen Ausfall.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt Jordan jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung Jordans ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jordan verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so kann Jordan verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für Jordan vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, Jordan nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Jordan das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(6) Wird die Kaufsache mit anderen, Jordan nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Jordan das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Jordan anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Jordan.

(7) Fa. Jordan verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Jordan.

(8) Für Verträge mit Verbrauchern gilt statt der vorstehenden Absätze Folgendes:

Jordan behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Jordan berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch Jordan liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Jordan ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Soweit Jordan mit dem Kunden Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbart, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von Jordans akzeptierten Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei Jordan.

9. Mängelhaftung und Gesamthaftung

I. Mängelhaftung und Gesamthaftung gegenüber Unternehmern

a) Mängelhaftung

(1) Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist Fa. Jordan nach ihrer Wahl Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz zu verlangen.

(4) Jordan haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Jordan keine vorsätzliche Vertragsverletzung anzulasten ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Fa. Jordan haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(7) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

(8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neu hergestellten Sachen ein Jahr, bei gebrauchten Sachen sechs Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

b) Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Absatz (1) gilt auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung Jordan gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

II. Mängelhaftung und Gesamthaftung gegenüber Verbrauchern

a) Mängelhaftung

(1) Die Mängelrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln richten sich nach Buchstabe b).

(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neu hergestellten Sachen ein Jahr, bei gebrauchten Sachen sechs Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

b) Gesamthaftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB Dieser Haftungsausschluss gilt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Von dem vorstehend bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüchen aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Von dem Haftungsausschluss sind außerdem ausgenommen die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Jordan, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

10. Gerichtsstand - Erfüllungsort - Rechtswahl

(1) Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Jordan ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

12. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile derselben unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.